AGB
Bettina Hofbauer – Entertainment
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen – Jan. 2022
K1 = der Auftraggeber
K2 = Bettina Hofbauer – Entertainment
1.
K1 ist verpflichtet, das Vereinbarungsanbot binnen 10 Tagen unterzeichnet retour zu senden, andernfalls K2 von seinem Anbot zurücktreten kann.
2.
K1 stellt K2 eine ausreichende Benützungsfläche mit einem 220V Wechselstromanschluß zur Verfügung. Um einen rechtzeitigen Auftrittsbeginn zu gewährleisten, muß der Zutritt zum Veranstaltungslokal mindestens 2 Stunden vor Eintreffen der Gäste ermöglicht werden und die Benützungsfläche/Bühne freigeräumt sein.
3.
Essen und Getränke im üblichen Rahmen werden für jeden Musiker vom Veranstalter unentgeltlich bereitgestellt.
4.
Frühzeitige Auflösung/Stornierung der Vereinbarung durch Kontrahent1:
– Absage am Tag der Veranstaltung: 80% der vereinbarten Gage
– Absage innerhalb von 3 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum
durch Schlechtwetter (nur bei Veranstaltungen im Freien): 60%
der vereinbarten Gage oder Stornogebühr lt. vorheriger
Absprache
– Innerhalb 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 60% der
vereinbarten Gage
– Innerhalb 2 Monate vor dem Veranstaltungsdatum: 40% der
vereinbarten Gage
– Innerhalb 6 Monate vor dem Veranstaltungsdatum: 20% der
vereinbarten Gage
5.
Programmunterbrechungen wie z.B. Showeinlagen, Tombola, Aktivitäten durch das Publikum, Reden, etc… sowie ev. späterer Beginn des Programmes, berechtigen nicht zur Reduzierung der Gage.
6.
Bei Absage durch K2 in Folge von Krankheit wird eine Ersatzband von K2 zu gleichen Bedingungen zur Verfügung gestellt..
7.
Die vereinbarte Gage ist spätestens eine Woche vor Veranstaltungsdatum gegen Rechnungslegung (meist 3 Wochen vor der Veranstaltung) auf unser Konto zu überweisen.
8.
Für die persönliche Sicherheit der Musiker am Veranstaltungsort, sowie für Schäden am Equipment, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet K1.
9.
Spielzeitverlängerung ist in der Regel möglich. Dies kann bei der Veranstaltung mit den Künstlern abgesprochen werden.
10.
Etwaige Änderungen dieser AGBs bzw. spezifisch vereinbarte Änderungen des Auftages bedürfen der schriftlichen Form.
11.
K1 versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen
12.
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Stockerau, es gilt ausnahmslos österreichisches Recht.
Bettina Hofbauer – Entertainment
Krems, Jänner 2020